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"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses
Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten
sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln
ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte"
der Vereinten Nationen vom Dezember 1948 (1942 – 1999) |
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