|
"Jeder
Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung;
dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten
zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln
ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Artikel 19
der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte"
der Vereinten Nationen vom Dezember 1948 (1942-1999)
|