"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unange­foch­ten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kom­muni­ka­tions­mit­teln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte" der Vereinten Nationen vom Dezember 1948 (1942 – 1999)

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